01.08.2009

Schweinegrippe und Arbeitsunfähigkeit

Die Schweinegrippe oder auch Mexikogrippe oder auch Neue Grippe genannt, greift immer weiter um sich. Zum Glück hat sie aber offensichtlich nicht die Auswirkungen, von denen viele ausgegangen waren. Die meisten Krankheitsfälle verlaufen glimpflich und die Betroffenen werden wieder gesund.

Erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung im Falle der Erkrankung? 
„Natürlich“, werden Sie sagen.

Und das stimmt auch – jedenfalls teilweise. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bekommen Sie Ihr Arbeitsentgelt während der Arbeitsunfähigkeit weiter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit, wie bei der Schweinegrippe, trifft.
 
Insgesamt bekommen Sie Ihr Geld allerdings nur für 6 Wochen.

Werden Sie in Folge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, verlieren Sie Ihren Anspruch auf einen weiteren Zeitraum von 6 Wochen nicht, wenn

•    Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht in Folge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren oder
•    seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit in Folge derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist.

Andernfalls bekommen Sie wegen der gleichen Erkrankung nicht nochmals Geld von Ihrem Arbeitgeber.

Und nun zum Problem Schweinegrippe – Häufig können Erkrankte nicht zur Arbeit gehen, da Sie arbeitsunfähig sind. Die Betroffenen werden aber auch unter Quarantäne durch das Gesundheitsamt gestellt. Sie sind an einigen Tagen vermutlich gar nicht arbeitsunfähig, sondern Sie stehen „lediglich“ unter Quarantäne. Während dieser Zeiten haben Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Ihren Arbeitgeber. Schließlich sind Sie nicht arbeitsunfähig!

Tipp: In diesem Fall bekommen Sie jedoch das Geld, welches Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht zahlt, vom Staat ersetzt. Fragen Sie beim Gesundheitsamt nach, welches die für Ihr Bundesland zuständige Stelle ist. Stellen Sie dort rechtzeitig einen Zahlungsantrag.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Das Zwischenzeugnis und 2 Beispiele für ein ungenügendes Endzeugnis und Zwischenzeugnis

In einigen Ausnahmefällen können Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Das Zwischenzeugnis wird nicht in der Vergangenheitsform, sondern in der „Jetzt-Form“ geschrieben. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis können Sie bei... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – verspätete Vorlage führt zur Kündigung

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer nach dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Gelben Schein“. Ihr Arbeitgeber kann... Mehr lesen