20.12.2010

Selbsteinweisung in psychiatrische Klinik – Verliere ich den Job?

Psychische Probleme greifen immer mehr um sich. Dies ist auch sicherlich durch die harten Bedingungen am Arbeitsplatz begründet. Nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation leidet weltweit jeder 4. Arztbesucher an psychischen Störungen. Nach deutschen Studien gibt es ca. 8 Millionen Deutsche mit behandlungsbedürftigen Störungen. Insgesamt sind psychische Störungen derzeit die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Dass ist heftig! 
Wenn sich ein Patient nun aus gesundheitlichen Gründen selbst in eine psychiatrische Klinik einweist, verliert er dann seinen Arbeitsplatz?

Nein, so einfach geht es sicherlich nicht. Jedenfalls nicht dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, also mindestens 10 Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sind.

In Kleinbetrieben besteht kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das ist in größeren Betrieben anders, hier benötigt er einen Kündigungsgrund. Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist das nicht so einfach.

Fazit: Erhalten Sie eine Kündigung, sollten sie diese stets von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie vor Gericht gegen die Kündigung vorgehen können, ist gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung ausgesprochen hoch.

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