13.09.2010

Selektive Arbeitsunfähigkeit

Ist es eigentlich möglich, für einen Job arbeitsunfähig zu sein und gleichzeitig einen anderen auszuüben?

Der Fall konkret: Ein Arbeitnehmer leidet seit Jahren unter einer erheblichen Mobbing-Situation. Diese Situation ist soweit eskaliert, dass er bereits seit mehreren Wochen arbeitsunfähig ist und derzeit gar nicht in der Lage ist, überhaupt seinen Betrieb wieder zu betreten. Darf er nun eine andere Tätigkeit ausüben? 

Ja, er darf. Er ist letztendlich für die eine Tätigkeit arbeitsunfähig, nicht jedoch für eine andere. Um Missverständnisse mit dem ursprünglichen Arbeitgeber zu vermeiden, sollte jedoch im Vorhinein das Phänomen geschildert werden. Falls bereits Krankengeld, wie in diesem Fall, gezahlt wird, lohnt sich auch ein Gespräch mit der Krankenkasse. Andernfalls kann es zu Missverständnissen kommen: Ein Arbeitnehmer arbeitet, obwohl er arbeitsunfähig ist. Grundsätzlich spricht jedoch nichts gegen diese Möglichkeit. Auch andere Beispiele sind denkbar:

Sie haben sich ein Bein gebrochen und können Ihre Arbeit auf dem Bau nicht nachkommen. Gleichwohl ist es Ihnen möglich, im Callcenter zu telefonieren.

Fazit: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich schließen sich Arbeitsunfähigkeit und eine anderweitige Arbeitsaufnahmen nicht aus.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Muster-Betriebsvereinbarung: Präventionsverfahren

Das Präventionsverfahren soll bei einer Störung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Menschen durchgeführt werden, um eine Kündigung dieser Beschäftigtengruppe zu verhindern. Damit ist das Präventionsverfahren ein... Mehr lesen

23.10.2017
Freistellung von der Arbeit – Sozialversicherungsschutz bleibt erhalten

Als ich heute Morgen um 08:00 Uhr ins Büro kam, stand bereits ein aufgebrachter Arbeitnehmer vor der Tür. Seine gesetzliche Krankenversicherung wollte den Arzt nicht mehr bezahlen. So war es dazu gekommen: Das Arbeitsverhältnis... Mehr lesen