29.09.2010

Wiedereingliederung nach Hamburger Modell

Was macht ein Arbeitgeber mit langzeiterkrankten Mitarbeitern? Der schlechteste Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist eine Kündigung. Eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen ist für den Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten ausgesprochen schwer zu gewinnen. Am besten ist es, wenn ein Arbeitnehmer eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen kann. Dazu gibt es das so genannte Hamburger Modell.

 
Wichtig ist, dass Sie Ihren Arzt ins Boot holen. Denn Ihr Arzt muss einen Vorschlag für einen Eingliederungsplan machen. Ein solcher Plan könnte folgendermaßen aussehen:

01. Oktober bis 15. Oktober: 2 Arbeitsstunden täglich

18. Oktober bis 29. Oktober: 5 Arbeitsstunden täglich

01. November bis 12. November: 8 Arbeitsstunden täglich

Mit dem 15. November wird dann die vollständige Arbeitsfähigkeit prognostiziert.

Es gibt allerdings auch einige Punkte, die für Sie als Arbeitnehmer wichtig sind:

  1. Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber kein Geld. Sie erhalten zwar von der Krankenkasse weiter das Krankengeld oder Übergangsgeld, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen aber nichts zahlen!
  2. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einer Wiedereingliederungsmaßnahme zuzustimmen.
  3. Sie können die Wiedereingliederungsmaßnahme jederzeit abbrechen.

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