16.10.2010

Eigenkündigung während Krankengeldbezug wegen Mobbing

Mobbing-Opfer haben häufig immer wieder das gleiche Problem. Erst kommen kleine Arbeitsunfähigkeitstage, dann längere Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zum Krankengeldbezug. Letztendlich stehen die Betroffenen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder

  • gehen sie wieder zur Arbeit und durchlaufen erneut ein Mobbing-Geschehen, oder
  • sie kündigen selbst während der Arbeitsunfähigkeitszeiten bzw. während des Krankengeldbezugs.

Geht das so einfach? 
Ja! Grundsätzlich ist das möglich. Sie sollten sich auf jeden Fall von Ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, weiterhin in der Firma zu arbeiten. Damit haben Sie in aller Regel keinen Eintritt einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes zu befürchten.
Bei Vorliegen einer solchen Bescheinigung dürfen Sie übrigens auch fristlos kündigen. Wenn es Ihnen tatsächlich gesundheitlich nicht möglich ist, Ihre bisherige Arbeit wieder aufzunehmen, ist eine fristlose Kündigung das richtige Mittel.

Ein letzter Tipp: Haben Sie wegen einer fristlosen Kündigung noch Urlaubsansprüche offen, muss Ihr Arbeitgeber diese abgelten. Von dem Geld haben Sie allerdings nichts, da Sie für diese Tage kein Arbeitslosengeld erhalten. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen Geld, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen, auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Besser ist es, Sie kündigen mit einer bestimmten Frist und einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber darauf, in die Frist den offenen Urlaub zu legen. Dann bekommen Sie den Urlaub bezahlt und sofort Arbeitslosengeld!

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