29.10.2010

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Arbeitsvertrag – Geht das?

Arbeitgeber kommen auf immer neue Tricks. Jetzt habe ich einen Arbeitsvertrag gelesen, in dem folgende Klausel stand: „Der Arbeitnehmer entbindet seinen Hausarzt von der ärztlichen Verschwiegenheitsverpflichtung, soweit dies zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.“

Was will der Arbeitgeber mit einer solchen Klausel bezwecken?
Möchte er etwa den Hausarzt des Arbeitnehmers anschreiben und nachfragen, aus welchem Grund der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist?  
Nach meiner Meinung ist eine solche Klausel unwirksam. Sie ist in einem Arbeitsvertrag überraschend und im Übrigen mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts nicht vereinbart. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht mitteilen. Selbst wenn Sie sich einer ärztlichen Kontrolle unterziehen oder vom medizinischen Dienst der Krankenkasse untersucht werden, darf Ihrem Arbeitgeber nicht die Diagnose der Untersuchung mitgeteilt werden. Sogar der Betriebsarzt darf Ihrem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob Sie zu der vertraglich geschuldeten Arbeit in der Lage sind oder nicht.

Tipp: Sollten Sie eine solche Klausel tatsächlich unterschrieben haben, teilen Sie Ihrem Hausarzt bereits jetzt mit, dass er keinerlei Auskünfte erteilen darf. Damit sind Sie auf jeden Fall zunächst auf der sicheren Seite.

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