11.06.2010

Entgeltfortzahlung bei Hundebiss

Der Fall: Der Hund eines Arbeitnehmers wurde von einer frei laufenden Dogge angegriffen. Der Arbeitnehmer ging geistesgegenwärtig dazwischen. Hierbei erlitt er allerdings Bissverletzungen und war dadurch einen Monat lang arbeitsunfähig. Sein Arbeitgeber leistete keine Entgeltfortzahlung. Er war der Ansicht, die Verletzungen seien letztlich selbst verschuldet.

Das Urteil: Der Arbeitnehmer klagte auf Zahlung und gewann. Denn er hat nur deshalb in den Hundekampf eingegriffen, um den Tod seines eigenen Tieres abzuwenden. Darin ist aber keine schuldhafte Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit zu sehen (ArbG Freiburg, 13.1.2010, 2 Ca 215/09).

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