23.01.2011

Gelber Schein unleserlich – Das ist zu tun

Ja ja, die Probleme im Arbeitsrecht reißen nicht ab. Aktuell hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgefordert, einen neuen Gelben Schein einzureichen. Begründung: Der bisherige Gelbe Schein sei unleserlich.  
Aber im Einzelnen von vorne: Ein Arbeitnehmer war Anfang Dezember vom 06. bis 10.12. arbeitsunfähig erkrankt. Er reichte ordnungsgemäß seinen Gelben Schein bei seinem Arbeitgeber ein. Nun verlangte dieser vorgestern, dass der Arbeitnehmer einen neuen Gelben Schein einreichen solle, da der bisher eingereichte unleserlich sein soll. Darf er das nach über 1 Monat überhaupt noch?

Das ist wieder einmal ein Problem, das in keinem Gesetzbuch so speziell zu finden ist. Allerdings ist es Ihre Verpflichtung nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen. Dazu wird wohl auch gehören, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung leserlich ist. Andernfalls macht der Gelbe Schein wenig Sinn für den Arbeitgeber.

Ihr Arbeitgeber kann meines Erachtens einen erneuten Gelben Schein auch noch nach über einem Monat verlangen
. Etwaige Verfall- oder Verjährungsfristen sind bislang nicht abgelaufen.

Nun gibt es für Sie 2 Möglichkeiten:

  • Entweder suchen Sie den Arzt auf, der den Gelben Schein ausgefüllt hat und bitten ihn, ein entsprechendes neues leserliches Dokument aufzusetzen, oder
  • Sie wenden sich an Ihren Hausarzt und bitten diesen, eine entsprechende Bestätigung zu verfassen. Das muss auch nicht unbedingt ein Gelber Schein sein. Eine normale ärztliche Bescheinigung reicht vollkommen aus.

Mein letzter Tipp: Prüfen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob der Gelbe Schein tatsächlich unleserlich ist. Dann wissen Sie, ob Ihr Chef Sie nur ärgern will oder ob tatsächlich etwas an der Behauptung dran ist, dass der Gelbe Schein unleserlich sei. Verweigert Ihr Arbeitgeber Ihnen die Vorlage, wissen Sie auch Bescheid. Ihr Arbeitgeber ist aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dazu verpflichtet, Sie nochmals einen Blick auf die Bescheinigung werfen zu lassen.

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