Ein Arbeitnehmer fragt, ob der Arbeitgeber die Krankenscheine kopieren darf. Folgendes ist vorgefallen: Der Arbeitnehmer muss spätestens nach dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, den so genannten Gelben Schein.
Dieser Gelbe Schein wird gelegentlich auch als „Krankenschein“ bezeichnet. Diese Gelben Scheine hat der Arbeitgeber kopiert und dem Arbeitnehmer nach einiger Zeit vorgelegt und ihm vorgehalten, dass er zu oft fehle. Darf er diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kopieren?
Ja, das darf er! Der Gelbe Schein besteht aus 2 Teilen. Der eine Teil ist für den Arbeitgeber bestimmt und der andere für die Krankenkasse. Insbesondere ist auf dem Teil für den Arbeitgeber nicht die Krankheit des Arbeitnehmers vermerkt. Diesen Zettel kann sich der Arbeitgeber so oft kopieren wie er möchte, natürlich hat er bei der Verwendung der Kopien auf den Datenschutz zu achten.
Und auch Krankenrückkehrgespräche sind sicherlich grundsätzlich in Ordnung. Der Arbeitgeber hat sogar die Verpflichtung Krankheitszeiten, die länger als 6 Wochen andauern, aufzuarbeiten und gegebenenfalls ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Die Krankheit des Arbeitnehmers soll überwunden werden, damit der Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Fazit: Kopien der Gelben Scheine sind okay, Krankenrückkehrgespräche ebenfalls.