23.01.2011

Krankheit – und der einzige, der die Schlüssel hat…

Eben rief mich eine Bekannte an, die recht verzweifelt war. Ihre Filialleiterin ist im Urlaub und sie ist nun die einzige, die Schlüssel für die Filiale hat. So weit so gut. Das Problem: Sie liegt seit vorgestern im Krankenhaus und kann keinen der beiden anderen Kollegen erreichen. Nun wird das Geschäft am morgigen Tag geschlossen bleiben. Was soll sie nur tun?
 
Antwort: Das Betriebsrisiko liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Er hat organisatorisch sein Geschäft so zu betreiben, dass auch einmal ein Arbeitnehmer ausfallen kann und der Betrieb dann nicht direkt eingestellt werden muss. Bekommt er das nicht auf die Reihe, hat er eben Pech gehabt. Natürlich gibt es auch so etwas wie arbeitsrechtliche Nebenpflichten. Die Arbeitnehmerin wird unverzüglich den Arbeitgeber von der Situation informieren müssen. Im Übrigen hat sie ja auch die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, sich unverzüglich krank zu melden. Ist ihr das jedoch nicht möglich, entweder weil sie wirklich schwer verletzt im Krankenhaus liegt oder weil der Arbeitgeber am Wochenende nicht zu erreichen ist, kann sie eben erst am Montag anrufen und die Situation schildern. Es ist dann Sache des Arbeitgebers, entweder die Schlüssel abzuholen oder Ersatzschlüssel zu beschaffen.

Ich habe der Arbeitnehmerin gesagt, dass sie sich keine Sorgen machen solle und sich zunächst erst einmal auf ihre Gesundheit konzentrieren möge. Mein Tipp: Sie soll unverzüglich eine E-Mail an Ihren Arbeitgeber schicken lassen. Falls er diese erst morgen früh liest, hat er eben Pech gehabt. Jedenfalls hat er jetzt Kenntnis von der Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitnehmerin muss nur spätestens am vierten Tag einen Gelben Schein über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung beim Arbeitgeber einreichen.

Wenn der Laden zu bleibt, wird dieser sich schon melden…

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