03.12.2009

Lohnrückzahlung bei Pflegezeit

Frage: Ich bin zum 31.12.09 gekündigt worden. Da meine 3-jährige Tochter vom 16.11.09 bis voraussichtlich 06.12.09 krank ist (mit stationärem Aufenthalt vom 19.11.09 bis 30.11.09) bin ich zur Betreuung zu Hause bzw. im Krankenhaus geblieben.

Ich habe in der Firma auch direkt Bescheid gegeben, dass ich aus o. g. Gründen nicht kommen kann und die Firma mir auch entsprechend kein Gehalt für diese Zeit zu zahlen braucht, da die Krankenkasse das übernimmt.  
Heute habe ich nun mit meinem Chef telefoniert (er war die letzten beiden Wochen im Urlaub) um abzuklären, wann ich noch einige Tage arbeiten soll, um eine vernünftigen Abschluss meiner Tätigkeit gewährleisten zu können. Eigentlich wäre der Rest des Dezembers Resturlaub. Mein Chef (einer vom alten Schlag) war aber bei dem heutigen Telefonat sehr aufgebracht und meinte nur: "Warum ist denn ihre Frau nicht zu Hause geblieben, Sie haben schließlich auch einen Arbeitsvertrag zu erfüllen".

Meine Frage nun: Ich habe für den November noch volles Gehalt überwiesen bekommen. Die Firma wusste Bescheid, warum ich nicht zur Arbeit erschienen bin. Ihr lagen nur keine Unterlagen vor. Muss ich jetzt einen Teil des Gehalts zurück überweisen oder muss die Firma das im Dezember verrechnen? Wie gehe ich am besten vor?

Antwort: In der Zeit vom 06.11. bis voraussichtlich 06.12.09 bekommen Sie Geld von der Krankenkasse. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen für diese Zeit kein Gehalt zahlen muss, hat er Ihnen das Geld ohne Rechtsgrund überwiesen. Hatte Ihr Arbeitgeber eine positive Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt der Überweisung, kann er nach § 814 BGB das Geld nicht zurück verlangen. Es ist dabei also wichtig, dass Ihr Arbeitgeber wissen muss, dass er Ihnen tatsächlich nichts geschuldet hat.

Haben Sie ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass Sie kein Geld von ihm zu beanspruchen haben, hatte er Kenntnis und er kann von Ihnen nichts verlangen. Haben Sie ihm nur mitgeteilt, dass Sie Ihre Tochter betreuen müssen, wird er womöglich sagen, dass ihm die genaue Rechtslage nicht bekannt war. Dass Ihr Arbeitgeber im Urlaub war ist dabei unbeachtlich. Er muss sich das Wissen seines Vertreters zurechnen lassen.

Rein technisch kann eine mögliche Rückerstattung auf beiden Wegen, die Sie angesprochen haben, geschehen. Entweder zahlen Sie einen Teil des Gehalts zurück oder Ihr Arbeitgeber verrechnet den Lohn mit der Dezember-Abrechnung. In letzterem Fall muss er jedoch die für Sie geltenden Pfändungsfreigrenzen beachten. Eine Aufrechnung ist nur dann möglich, wenn Sie netto mehr verdienen, als die Pfändungsfreigrenzen erlauben.

Tipp: Warten Sie ab, ob Ihr Chef das Geld von Ihnen zurück verlangt!

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