Kündigung
Eine Kündigung kann viele Ursachen haben: vielleicht ist Ihr Unternehmen insolvent und Sie wurden betriebsbedingt gekündigt? Oder lief die Kündigung nicht so friedlich ab und Sie möchten dagegen vorgehen? Bei ungerechtfertigten Kündigungen empfiehlt es sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir informieren Sie über Kündigungsfristen, häufig begangene formale Fehler von Seiten der Arbeitgeber und darüber, wie Sie bei einer Kündigungsschutzklage am besten vorgehen.
Außerdem finden Sie auf den folgenden Seiten aktuelle Urteile, informative Videos und wichtige Wissensbeiträge zum Thema Kündigung.
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Dieses eBook-Vorteilspaket hilft Ihnen dabei möglichst schnell die ersten Schritte einzuleiten und eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen...
zum ProduktKündigungsfristenrechner
07.10.2009Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.
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Abfindung bei Kündigung
29.11.2010
Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt, stellt sich dem Arbeitnehmer häufig die Frage, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat und wenn ja in welcher Höhe.
weiterlesenAufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
29.11.2010Arbeitgeber versuchen oftmals ohne Kündigung ein Arbeitsverhältnis zu lösen und bieten dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.
weiterlesenKündigung wegen Erkrankung.
29.11.2010Viele Mitarbeiter kommen trotz Krankheit noch zur Arbeit und das nicht ohne Grund. Immer größer wird die Angst vor einer Kündigung aufgrund einer Erkrankung
weiterlesenBlog-News
Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen
02.02.2012
Ein Mitarbeiter eines Möbelhauses gab einer Kollegin einen „Klaps auf den Po“. Darauf erhielt er eine Abmahnung. Sechs Monate später forderte der Mitarbeiter eine andere Kollegin auf, ihre körperlichen Vorteile mehr in den Vordergrund zu stellen. Außerdem verlangte er Auskunft über das Sexualleben der 26-jährigen.
In den letzten Tagen ging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch die Medien (Urteil vom 13.01.2012, Az.: 6 Sa 2159/11).
Betriebsräte und Personalräte sollten das Urteil aufgreifen und die Kolleginnen und Kollegen korrekt informieren
Mein Gott, wie dämlich muss man eigentlich sein?! Ich bin ein großer Fan von Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Aber man muss doch nicht wirklich alles Persönliche dort posten. Und das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber auch noch lesen kann, was Arbeitnehmer von sich geben.
Wissen
So wehren Sie sich gegen eine Kündigung
19.08.2009
In den allermeisten Fällen wird es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll sein, sich gegen eine Kündigung gerichtlich zu wehren. Denn oft können Sie im Kündigungsschutzprozess noch etwas erreichen. Generell haben Arbeitnehmer oft die besseren Karten als Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
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Mehrere Reaktionsmöglichkeiten auf eine Änderungskündigung Ihres Arbeitgebers für Sie als Arbeitnehmer.
weiterlesenAnwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
19.08.2009
Als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb genießen Sie weniger Kündigungsschutz als Arbeitnehmer in größeren Betrieben. Denn Letzteren steht das KSchG zur Seite. Ob das KSchG auch in Ihrem Fall greift, stellen Sie mit dieser Checkliste fest.
weiterlesenRechtshilfen
Wer knapp bei Kasse ist, kann sich trotzdem durch eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung seines Arbeitgebers wehren. Rechtsschutz ist nicht nur den Reichen vorbehalten...
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Stellen Sie beim Blick in Ihren Kalender fest, dass Sie an dem Termin, zu dem Sie vom Gericht zur Güteverhandlung geladen sind, eigentlich nicht können, sollten Sie zunächst versuchen, den anderen Termin zu verschieben. Einen privaten Termin sollten Sie immer verlegen, wenn er nicht völlig unaufschiebbar ist...
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Maßgeblich dafür, ob Ihre Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, ist, dass Sie in dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber in der Regel - Sie mitgezählt - mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend Ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden, § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)...
zum ProduktUrteile
Der Fall: In diesem vom BAG entschiedenen Fall hatte sich der Arbeitgeber entschlossen, das von ihm betriebene Orchester aus wirtschaftlichen Gründen zu verkleinern, weil ihm staatliche Zuschüsse gekürzt worden waren.
weiterlesenKündigung: 3-Wochen-Frist ist auch bei Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit einzuhalten
18.01.2011
Ein Arbeitnehmer war befristet eingestellt worden. Im Arbeitsvertrag war keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
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Ein Arbeitnehmer war bei einer Bank. Ein Kunde beauftragte diese, 3,5 Millionen Aktien der B.-AG zu einem Kurs von 10 € pro Aktie und 14,75 Millionen Aktien der R.-Inc. zu einem Kurs von jeweils 3,736 $ zu verkaufen
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