18.11.2010

17 Jahre beschäftigt und Betrug über 6,06 € – Kündigung rechtmäßig?

Schon häufig habe ich in den vergangenen Monaten über Bagatellkündigungen berichtet. Nun hat das Arbeitsgericht Berlin eine fristlose Arbeitgeberkündigung als rechtmäßig angesehen.

Das war geschehen:
Ein Arbeitnehmer ist seit 17 Jahren beschäftigt. Er ist aktuell als Verkäufer auch an der Kasse tätig gewesen. Nun warf der Arbeitgeber ihm vor, Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass ein tatsächlicher Kassiervorgang erfolgt ist. Das entsprechende Geld soll er an sich genommen haben.  
Deshalb hat ihm der Arbeitgeber fristlos gekündigt. Auch das Arbeitsgericht Berlin hat einen dringenden Verdacht als gegeben angesehen. Leiten ließ es sich davon, dass der Angestellte gegenüber dem Arbeitgeber und in dem Kündigungsschutzprozess jeweils wechselnde Darstellungen des Sachverhaltes abgeliefert hatte. Daher hat das Arbeitsgericht das gesamte Vorgehen als unglaubwürdig eingestuft.

Soweit so gut. Interessant wird es auf der Ebene der Interessenabwägung. Nach dem Arbeitsgericht ist auch die 17-jährige Beschäftigungszeit unter Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbstverständlich zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Da er jedoch als Verkäufer mit Kassiertätigkeit im Kernbereich seiner Tätigkeit derartige Straftaten begangen hatte, war nach dem Arbeitsgericht die Kündigung gerechtfertigt. Auch der geringe Schadensbetrag von einmal 2,00 € und einmal 4,06 € wurde nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2010, Az.: 1 Ca 5421/10).

Fazit: Da bin ich aber wirklich gespannt, ob der Arbeitgeber gegen die Entscheidung in Berufung gehen und wie das Landesarbeitsgericht entscheiden wird. Der Emmely-Fall lässt grüßen. Aber einmal ehrlich: Pfandbons selber herzustellen, um seinen Arbeitgeber zu betrügen, ist nicht ohne. Wie denken Sie darüber?

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