02.08.2010

173 E-Mails täglich – Kündigung erlaubt

Hat Ihr Arbeitgeber die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt? Oder hat er die Frage einfach nicht geregelt und akzeptiert, dass Sie gelegentlich surfen und E-Mails schreiben? Dann sollten Sie es trotzdem nicht übertreiben. Dieses zeigt der Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG) vom 31. Mai 2010, Az.: 12 Sa 875/09.
 
Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben und beantwortet. An einzelnen Tagen ging es um 110 bis 173 E-Mails. In dem Fall hatte der Arbeitgeber die private Nutzung nicht ausdrücklich untersagt. Als er das Ausmaß des E-Mail-Schriftverkehrs erfuhr, kündigte er allerdings trotzdem fristlos.

Gegen die Kündigung erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage – und verlor!

Auch das LAG hielt die Kündigung für sozial gerechtfertigt. Die private Nutzung des Internets darf die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern nicht erheblich beeinträchtigen. In dem vorliegenden Fall war genau das aber geschehen. Die Richter stellten fest, dass der Arbeitnehmer an einigen Tagen gar keine Zeit mehr für die Bearbeitung seiner Aufgaben gehabt haben muss. Arbeitgeber müssen eine exzessive private Nutzung des dienstlichen Computers und des Internetanschlusses nicht tolerieren.

Wichtig: Auch eine Abmahnung war zuvor nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer hatte es einfach übertrieben.

Fazit: Jetzt werden Sie zu Recht fragen, wo denn die Grenze zwischen einer normalen und einer ausufernden Nutzung des Internets liegt. Diese Grenze kann ich Ihnen leider auch nicht in einer exakten Minutenangabe geben. Wichtig ist aber eins: Ihre Arbeitsleistung darf nicht erheblich beeinträchtigt werden!

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