26.05.2011

Aktivitäten für NPD ist Kündigungsgrund

Ein Arbeitnehmer war Mitglied der NPD und bei einem Bundesland in der Finanzverwaltung tätig. Vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses hatte er sich in einer Erklärung zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt und angegeben, er sei nicht Mitglied einer Organisation, die diese Grundordnung bekämpfe.  
Im Oktober 2007 hat das Bundesland als Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen verschiedener parteipolitischer Aktivitäten abgemahnt und kündigte das Arbeitsverhältnis im Mai 2008. Die Begründung: Der Arbeitnehmer habe an einer von der NPD abgehaltenen Gedenkveranstaltung teilgenommen und damit seine politische Treuepflicht verletzt. Außerdem focht das Bundesland den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Gegen die Kündigung und Anfechtung ging der Arbeitnehmer gerichtlich vor. Zuletzt landete die Angelegenheit vor dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.05.2011, Az.: 2 AZR 479/09).

Das BAG: Grundsätzlich ist das aktive Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei ein personenbedingter Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst. Das kann auch dann gelten, wenn die Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. In dem vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber jedoch zuvor den Arbeitnehmer wegen der politischen Betätigung abgemahnt. Damit hat er zu verstehen gegeben, dass das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fortbestehen kann, wenn künftig verfassungsfeindliche Aktivitäten unterbleiben. Eine Kündigung kann ja gerade nicht auf ein Verhalten gestützt werden, das schon die Abmahnung begründet hat. Und hier hatte der Arbeitnehmer zwischen Abmahnung und Zugang der Kündigung kein Verhalten gezeigt, dass als aktives Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angesehen werden konnte.

Auch eine Anfechtung des Arbeitsvertrages durfte der Arbeitgeber nicht vornehmen. Dem Arbeitnehmer konnte nicht nachgewiesen werden, dass er bewusst falsch die Frage nach seiner Verfassungstreue beantwortet hat.

Meine Frage an Sie: Hat das Gericht hier richtig entschieden? Dürfen NPD-Mitglieder im öffentlichen Dienst beschäftigt werden? Teilen Sie mir Ihre Meinung mit!

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