06.01.2011

Auflösungsantrag des Arbeitgebers – Was ist das eigentlich?

Sie haben von Ihrem Chef eine Kündigung bekommen und sind erfolgreich dagegen vor Gericht gezogen. Was bedeutet das nun?

Sie müssen wieder eingestellt werden und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den gesamten rückständigen Lohn zu zahlen. So weit so gut.  
Nun kann es jedoch Fälle geben, in denen sowohl Ihnen als auch Ihrem Arbeitgeber es nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dann muss das Gericht auf Ihren Antrag hin das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen! Sie haben also Ihre Kündigungsschutzklage gewonnen, müssen jedoch trotzdem nicht mehr zu Ihrem Arbeitgeber und bekommen nun eine Abfindung. Die Gründe können vielfältig sein: Ein Auflösungsantrag geht zum Beispiel dann durch, wenn der Arbeitgeber Sie auf das Schwerste beleidigt hat.

Andersherum hat auch der Arbeitgeber dieses Recht. Es müssen dann Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht erwarten lässt. Ein solcher Antrag ist sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu stellen.

Und was gibt es als Abfindung? Das Gericht kann einen Betrag bis zu 12 Monatsverdienste festsetzen. Haben Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 15 Jahre bestanden, kann das Gericht sogar 15 Monatsverdienste festsetzen. Und wenn Sie bereits 55 Jahre alt sind und 20 Jahre dort arbeiten, kann es bis zu 18 Monatsverdienste geben.

Also: Der Auflösungsantrag ist für einen Arbeitnehmer ein wichtiges Instrument, wenn er trotz gewonnenem Rechtsstreit nicht mehr bei dem Arbeitgeber beginnen möchte.

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