14.11.2010

Bagatellkündigung: Altes Brot gehört in die Tonne!

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin – Angestellte in einer Großbäckerei – bekam den Auftrag, im Laufe des Tages die unverkäufliche Ware in die Bio-Tonne zu werfen. Eines der Brote war aber noch gut, sodass die Mitarbeiterin es einsteckte. Gegen Feierabend wurde es dann in ihrer Tasche entdeckt. Die Kassiererin erklärte, sie habe es später noch entsorgen wollen. Die Konzernleitung warf der Frau dagegen vor, sie habe das Brot für sich behalten wollen, und kündigte ihr.

Das Urteil:
Die Kündigung ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Leipzig nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber hätte vorher eine Abmahnung aussprechen müssen. Denn erstens hat das Brot für das Geschäft gar keinen Wert mehr gehabt und zweitens ist die Frau 27 Jahre lang im Unternehmen beschäftigt gewesen und hat sich dadurch einen Vertrauensvorschuss erarbeitet. Der hat aber durch das Brot in der Tasche nicht so leiden können, dass sich die Firma sofort von der Kassiererin trennen durfte (ArbG Leipzig, 13.9.2010, 3 Ca 1482/10).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Ihr Recht aus dem Arbeitsvertrag: Rauchfreiheit!

Nun hat es das Bundesarbeitsgericht nochmals ganz klar gesagt. In seiner Entscheidung vom 19.05.2009, Az.: 9 AZR 241/08, hat es festgestellt, dass Arbeitnehmer auch bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr Anspruch auf einen... Mehr lesen

23.10.2017
Klauseln im Arbeitsvertrag – EDV-Nutzung

In nahezu jeder Woche werden neue Urteile zu Klauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Viele Klauseln wurden durch die Gerichte für unwirksam erklärt. Ist eine Klausel nicht wirksam, gilt die gesetzliche Regelung. In diesem Blog... Mehr lesen