Blog-News
24.01.2010
06:47

Abfindung aus Sozialplan bei Insolvenz

Immer mehr Unternehmen beantragen ein Insolvenzverfahren. Häufig wird in diesem Fall zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung oder Insolvenzverwalter ein Interessenausgleich mit Sozialplan abgeschlossen. Arbeitsplätze werden abgebaut und die Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ist aber häufig so gut wie gar nichts wert, wie auch der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.

 

Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer arbeitete bei einem Arbeitgeber, der Insolvenz anmeldete. Ein Insolvenzverwalter wurde bestellt und dieser zeigte eine Masseunzulänglichkeit an. Oder anders gesagt: Es war kein Geld mehr vorhanden. Der Betriebsrat und der Insolvenzverwalter vereinbarten danach, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Aus dem Sozialplan stand dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet worden war, unstreitig einen Anspruch auf eine Abfindung von über 18.000 € zu. Das Geld wurde nur nie gezahlt. Nun wollte der Arbeitnehmer den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Sozialplanabfindung in Anspruch nehmen.

So aber nicht, urteilten sämtliche Arbeitsgerichte, auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.01.2010, Az.: 6 AZR 785/08). Zwangsvollstreckungen in die Insolvenzmasse wegen einer Sozialplanforderung sind nach dem Gesetz unzulässig. Dies gilt auch für Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung aus einem vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan.

Der Arbeitnehmer ging also leer aus.

Fazit
: Sie sehen, dass solche Sozialplanansprüche häufig nicht mehr als Schall und Rauch sind. Manchmal ist es aber auch anders. So habe ich noch in der vergangenen Woche mit einem Arbeitnehmer gesprochen, der 1999 aus einem insolventen Betrieb ausgeschieden ist. Nunmehr ist das Insolvenzverfahren nahezu abgeschlossen und er hat einen Brief von dem Insolvenzverwalter erhalten, dass er noch eine Abfindung von fast 20.000 € erhält. Das ist aber sicherlich ein Ausnahmefall. Gefreut habe ich mich für den Kollegen trotzdem.

 

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Günther Franetzki
04.03.2011

Hallo
und wie wird die Abfindung steuerlich behandelt.
Bis 31.12.1996 gab es ja "Steuerfreibeträge" und diese sind
zum 31.12.1997 entfallen.
Auch meine Firma hat 2004 Insolvenz angemeldet und 2010
habe ich eine Abfindung vom Insolvenzverwalter bekommen.
Das Verfahren ist immer noch am laufen.
Danke im Voraus
viele Grüße
Günther Franetzki

ArbeitnehmerRecht Team
08.03.2011

Lieber Herr Franetzki,

anbei möchte ich Ihnen zu Ihrer Frage folgenden Artikel auf unserer Website empfehlen.

Ihre Abfindung ist voll steuerpflichtig.

http://www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaeltnisses/abfindung/hoehe-der-abfindung/ihre-abfindung-ist-voll-steuerpflichtig/?position=Links

Falls Sie noch Fragen haben, lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten!

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Sie werden direkt mit einem Anwalt verbunden - die Berechnung des Minutenpreises erfolgt erst ab dem tatsächlichen Gesprächs-Beginn mit einem unserer Anwälte (die vorhergehenden Ansagen und Verbindungszeiten werden Ihnen nicht berechnet).

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.arbeitsrecht.org/telefonische-rechtsberatung/

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns kontaktieren und wir Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen dürfen.

Herzliche Grüße

Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team

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P. Müller aus B.