Aufhebungsvertrag: Was geschieht, wenn die Abfindung nicht gezahlt wird?
Das wünscht sich kein Arbeitnehmer: Sie schließen einen Aufhebungsvertrag und vereinbaren eine Abfindungszahlung. Dann wird diese Abfindung vom Arbeitgeber nicht gezahlt. Was nun?
Antwort auf diesen Fall gibt das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.11.2011, Az.: 6 AZR 357/10): In dem Fall ging es um eine Abfindung von über 110.000 €. Als nach einer Mahnung die Abfindung trotzdem nicht gezahlt wurde, trat der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zurück.
Folge: Das Arbeitsverhältnis würde mit dem Arbeitgeber fortbestehen!
Das Bundesarbeitsgericht sagte in seinem Urteil, dass es grundsätzlich mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden wäre. Wird eine Abfindung nicht gezahlt, kann der Arbeitnehmer also vom Vertrag zurücktreten.
In dem entschiedenen Fall war es jedoch etwas anderes. Da der Arbeitgeber sich in Insolvenz befand, konnte er nicht mehr zahlen. Der Abfindungsanspruch war so nicht mehr durchsetzbar. Daher bestand in diesem Einzelfall kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, in anderen Fällen allerdings sehr wohl!
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