Blog-News
05.06.2009
11:27

„Bild“ contra „Arbeitsagentur“ – Beschattung von Hartz-IV-Empfängern erlaubt?

Viele Arbeitnehmer rutschen nach einer Kündigung direkt in das Arbeitslosengeld II und werden damit Hartz-IV-Empfänger.

Am 04.06.2009 hatte die „Bild“ einen Artikel veröffentlicht, nach der Hartz-IV-Empfänger künftig verstärkt beschattet werden sollen. Angeblich sei eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit vorhanden, nach der Hartz-IV-Empfänger bei Betrugsverdacht künftig vor den Sozialbehörden observiert werden können. Weiterhin solle es den Außendienstmitarbeitern auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte zu befragen. Auch die Durchsuchung und Kontrolle von Wohnungen und sogar Schränken und Ähnlichem sei möglich.

 
Diesem unglaublichen Vorgehen hat u.a. die Bundesagentur für Arbeit jedoch zunächst halbherzig widersprochen.
Sie stellte dazu fest, dass selbstverständlich Leistungsmissbrauch kontrolliert und bekämpft werden muss. Neu ist, dass an Stelle der bisherigen Hinweise und Empfehlungen aufgrund einer Prüfungsmitteilung verbindliche Regelungen getroffen wurden. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst wurde klar und verbindlich geregelt, was rechtlich zulässig und was unzulässig ist. So darf eine Observation nur die Leiterin beziehungsweise der Leiter der Grundsicherungsstelle anordnen. Auch weiterhin sei eine Observation unzulässig und nur in begründeten Einzelfällen bei einem schwerwiegenden Leistungsmissbrauch möglich.

Dann kam wenige Stunden später diese Meldung:

„Zu der aktuellen Berichterstattung über Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:
Das BMAS und die BA sind sich einig, dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen.
Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente abschließend zu recherchieren.“

Und was sagt uns das: Hartz-IV-Empfänger müssen sich also derzeit keine Sorgen machen, dass es noch stärkere Kontrollen geben wird. Leider ist es so, dass viele Arbeitnehmer direkt nach einer Kündigung auf die Leistungen angewiesen sind. Entweder, da die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängt hat oder weil noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.

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„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.