Blog-News
10.12.2009
10:06

Die 3 wichtigsten Schritte nach einer Kündigung

Haben Sie – wie so viele andere auch – eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lesen Sie hier die 3 wichtigsten Schritte, die Sie nun durchführen sollten.

 
1. Schritt

Nachdem Sie sich etwas von dem Schreck erholt haben, gehen Sie zur Agentur zur Arbeit. Nach § 38 Abs. 1 SGB III haben Sie sich binnen 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, also Zugang der Kündigung, arbeitssuchend zu melden. Hierfür reicht es zunächst aus, dass Sie eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes machen. Die persönliche Meldung wird dann nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt.

Achtung: Diese 3-Tages-Frist gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht darauf hinweist.

2. Schritt

Begeben Sie sich in eine Rechtsberatung. Lassen Sie prüfen, ob Sie erfolgreich gegen die Kündigung vor einem Arbeitsgericht vorgehen können. Suchen Sie dafür eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Sie haben eine 3-Wochen-Frist zu beachten. 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden, andernfalls ist Ihre Kündigung bestandskräftig. Es ist zwar auch grundsätzlich möglich, verspätete Klagen zuzulassen, dies sind jedoch große und wenige Ausnahmefälle.

Fristberechnung: Den Tag des Kündigungszugangs rechnen Sie bei der Frist nicht mit. Wenn die Kündigung also heute, am 10.12.2009 zugeht, müssen Sie bis spätestens zum 31.12.2009 Klage einreichen.

3. Schritt

Suchen Sie sich Unterstützer. Wer hilft Ihnen jetzt? Sie benötigen emotionale und finanzielle Unterstützung. Schreiben Sie auf, wer Ihnen helfen kann: Die Familie, Freunde, Bekannte, die Arbeitsagentur oder die ALG II-Stellen. Beginnen Sie die Krise als Chance zu begreifen. In jedem Ende steckt auch ein Neuanfang. Analysieren Sie Ihre Situation: Was können Sie? Was möchten Sie? Wieso haben Sie jetzt eine Kündigung erhalten? Nach der Analyse entwickeln Sie einen Weg, wie Sie Ihre selbst gesteckten Ziele erreichen können. Natürlich ist es schwer, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Im November waren aber immerhin 465.000 offene Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

Dazu fällt mir auch ein Zitat von Berthold Brecht ein: Dass Du Dich wehren musst, wenn Du nicht untergehen willst, das musst Du doch verstehen!

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.