12.03.2010

Die größten Fehler vor dem Arbeitsgericht – Teil 1

In dieser Reihe möchte ich Ihnen die größten und schwerwiegendsten Fehler zeigen, die andere Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht begangen haben. Die Fälle kommen alle aus der Praxis und sind so, wie geschildert, geschehen. Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich die Fälle für Sie zusammengetragen.

Das persönliche Erscheinen ist angeordnet – und Sie schicken Ihren Rechtsanwalt. 
Das Arbeitsgericht kann das persönliche Erscheinen Ihrer Personen zu Terminen anordnen. Das wird im Kündigungsschutzverfahren regelmäßig geschehen. Der Richter möchte sich häufig ein persönliches Bild von den tatsächlichen Zielen, aber auch vom Geschehensablauf machen.

Immer wieder passiert es, dass diese persönliche Anordnung dadurch umgangen wird, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt zum Termin schicken. Dieser Bevollmächtigte ist aber jemand anderes als derjenige, dessen persönliches Erscheinen angeordnet wurde.

Sie können zwar einen Vertreter trotz der Anordnung des persönlichen Erscheinens zum Termin schicken, dieser muss sich aber in der Sache selber bestens auskennen und zum Abschluss von Vergleichen bevollmächtigt sein. Hierzu bedarf es auch einer besonderen Vollmacht, worin genau diese beiden Punkte geregelt sind.

Die Gefahr: Schicken Sie jemanden, der sich in der Sache selber nicht genau auskennt, kann der Richter die Zulassung dieser Person ausschließen.

Ein Beispiel: Sie haben eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten, da Sie angeblich betriebliche Gegenstände gestohlen haben sollen. Nun schicken Sie nur Ihren Rechtsanwalt zum Termin, obwohl Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Mit dem Rechtsanwalt haben Sie zwar vieles im Vorfeld besprochen, den genauen vorgeworfenen Tathergang kennt aber auch Ihr Rechtsanwalt nicht. Häufig hat er von vielen Details keine Ahnung, die nur Sie kennen. Lässt der Richter deshalb Ihren Rechtsanwalt nicht zu, haben Sie niemanden mehr, der Sie vertritt. Deshalb wird dann in aller Regel gegen Sie ein Versäumnisurteil ergehen.

Das muss nicht sein! Ist das persönliche Erscheinen angeordnet, gehen Sie bitte zum Termin!

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