In dieser Reihe möchte ich Ihnen die größten und schwerwiegendsten Fehler zeigen, die andere Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht begangen haben. Die Fälle kommen alle aus der Praxis und sind so, wie geschildert, geschehen. Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich die Fälle für Sie zusammengetragen.
Versäumnisurteil: Einspruchsfrist verpasst
Immer wieder kommt es vor, dass eine Partei vor dem Arbeitsgericht nicht erscheint. Dann wird ein Versäumnisurteil erlassen.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber hat Sie auf Rückzahlung von Weihnachtsgeld verklagt. Obwohl Sie gute Gründe haben, um sich gegen die Klage zu verteidigen, vergessen Sie den Gerichtstermin. Leider kommt dieses häufiger vor, als man denkt.
Ihr Arbeitgeber wird dann im Termin ein Versäumnisurteil gegen Sie beantragen. Dieses wird erlassen und Ihnen zugestellt. Nun haben Sie 1 Woche nach Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Auch viele Rechtsanwälte kennen diese Frist nicht! Im Verfahren vor den Amts- und Landgerichten gilt nämlich eine 2-Wochen-Frist!
Also: Falls gegen Sie ein Versäumnisurteil ergangen ist, legen Sie Einspruch binnen einer Frist von 1 Woche ein. Teilen Sie dieses auch Ihrem Rechtsanwalt mit. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass er die Besonderheit des Arbeitsgerichtsgesetzes kennt.