23.08.2011

Ehe mit Chinesin – Kündigung!

Was für eine Unverschämtheit! Da heiratet ein Arbeitnehmer eine Chinesin und wird deshalb gekündigt. Die Begründung des Arbeitgebers: Sicherheitsrisiko! 
Aber langsam: Ein Arbeitnehmer war als Leiharbeiter beschäftigt. Das Entleihunternehmen belieferte die Bundeswehr und stellte den Arbeitnehmer letztendlich ein. Der Arbeitnehmer fuhr regelmäßig nach China zu seiner dort lebenden heutigen Ehefrau. Zuvor sprach er jedes Mal mit der Sicherungsbeauftragten, die keine Bedenken äußerte.

Dann erfolgte die Festeinstellung ab Februar 2010. Bereits am 05. März 2010 stellte die Arbeitgeberin dann den Arbeitnehmer frei, da er durch die Heirat ein Sicherheitsrisiko geworden sei. Schließlich bekam er sogar die Kündigung – kurz bevor das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kam. Gegen die Kündigung ging der Arbeitnehmer vor und dies mit Erfolg.

Die Kündigung war treu- und sittenwidrig. Das Gericht sagte deutlich, dass die Kündigung gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstößt und die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer willkürlich zu ihrem Spielball gemacht hat (Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 22.06.2011, Az.: 3 Sa 95/11).

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