Blog-News
04.09.2010
06:15

Kontaktverbot zu ehemaligen Mitarbeitern – geht das?

Was es nicht alles gibt: Jetzt habe ich von einem Fall erfahren, in dem ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Kontaktverbot gegenüber ehemaligen Mitarbeitern erlassen hat. Ein Mitarbeiter ist fristlos gekündigt worden. Offensichtlich hatte es  erhebliche Arbeitsvertragsverstöße gegeben. Der Arbeitgeber hat nun die Befürchtung, dass es sich andere Arbeitnehmer mit dem Entlassenen solidarisieren und ein Kontaktverbot ausgesprochen. Jeder, der gegen dieses Kontaktverbot verstößt, soll die Kündigung erhalten. Ist das rechtmäßig?

 

Nein, so etwas darf der Arbeitgeber nicht. Was Sie in Ihrer Freizeit tun, ist Ihre Angelegenheit. Während der Arbeitszeit ist es ihm allerdings nicht verwehrt, ein solches Kontaktverbot zu verhängen. Dieses dürfte verhältnismäßig sein, wenn es nicht aus reiner Schikane geschieht. In Ihrer Freizeit sieht es allerdings, wie gesagt, völlig anders aus. Sie dürfen auch jederzeit Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern aufnehmen.

Auch die Drohung mit einer Kündigung ändert daran nichts. Erhalten Sie in einem solchen Fall eine Kündigung, sollten Sie unbedingt sofort gegen die Kündigung vorgehen.

Achtung: Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb mit 10 oder weniger Arbeitnehmern, haben Sie keinen allgemeinen Kündigungsschutz! Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung ohne das Vorhandensein eines Kündigungsgrundes aussprechen darf. Die Kündigungsfrist hat er allerdings in jedem Fall einzuhalten.

 

 

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.