Blog-News
07.06.2009
11:12

Kündigung eines brutalen Vorgesetzten

Was es alles gibt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich kürzlich mit einem interessanten Kündigungs-Fall beschäftigt.

Es hat die Entscheidung der vorherigen Instanz aufgehoben und den Rechtsstreit an das zuständige Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 28.05.2009, Az.: 2 AZR 223/08).

Interessant ist aber, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorgeworfen hat. Der Arbeitnehmer soll ...

 
-    mit einer Soft-Air Pistole auf ihm untergebenen Mitarbeiter geschossen haben,

-    einem Mitarbeiter eine Gaspistole an die Schläfe gesetzt haben,

-    einem Mitarbeiter ein Messer an die Kehle gehalten haben,

-    einem Kollegen mit einer elektrischen Fliegenklatsche ein Stromschlag versetzt haben,

-    einem Mitarbeiter mit einer Lederpeitsche oder einem Streifen aus einer Ledertischablage geschlagen haben und

-    dazu aufgerufen haben, eine bevorstehende Inventur zu boykottieren.


Was halten Sie denn von einem solchen Verhalten?
Meine Meinung: Falls die Vorwürfe stimmen, dürfte eine fristlose Kündigung sicherlich gerechtfertigt sein.

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber für eine fristlose außerordentliche Kündigung einen fristlosen Kündigungsgrund. Außerdem muss er binnen 2 Wochen nach Kenntnis dieses Kündigungsgrundes die Kündigung auch aussprechen. Versäumt er diese Frist, bleibt ihm nur noch die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Fazit: Falls Sie tatsächlich einmal eine fristlose Kündigung erhalten sollten, prüfen Sie diese 2-Wochen-Frist. Hat Ihr Arbeitgeber sie nicht eingehalten, ist jedenfalls die fristlose Kündigung unwirksam.

Weitere Blog-News zu diesem Thema

JOBBÖRSE

Sie möchten sich umorientieren und suchen einen neuen Job?

Wir helfen Ihnen mit der NEUEN Jobbörse auf ArbeitnehmerRecht24 dabei.

zur Jobsuche >>

Produktempfehlungen

Vorteilspaket: Betriebsbedingte Kündigung Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Betriebsbedingte Kündigung Runde 1 + 2

Dieses eBook-Vorteilspaket hilft Ihnen dabei möglichst schnell die ersten Schritte einzuleiten und eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen...

€ 24,95

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Vorteilspaket: Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt...

€ 24,95

Mustervorlage: Antrag Prozesskostenhilfe (Kündigungsschutzklage)

Mustervorlage: Antrag Prozesskostenhilfe (Kündigungsschutzklage)

Wer knapp bei Kasse ist, kann sich trotzdem durch eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung seines Arbeitgebers wehren. Rechtsschutz ist nicht nur den Reichen vorbehalten...

€ 3,90

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Mustervorlage: Auskunftsverlangen Kündigungsgründe

Findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung benötigt Ihr Arbeitgeber zur Kündigung natürlich einen Kündigungsgrund. Er ist aber nicht verpflichtet diesen Kündigungsgrund in der Kündigung anzugeben (Ausnahme bei Azubis nach § 22 Abs. 3 BBiG bei Kündigung nach der Probezeit). Er kann also ganz lapidar mit einem Satz kündigen...

€ 2,90

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Mustervorlage: Zurückweisung einer Kündigung

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, muss er Ihnen die Kündigung gemäß § 623 BGB schriftlich erklären. Das Schreiben muss Ihnen dabei grundsätzlich im Original zugehen.

€ 2,90


 

über 34.400

 

zufriedene Leser des kostenlosen Newsletters "ArbeitnehmerRecht24" und "Mitbestimmung aktuell"

>>mehr Informationen

 

 


Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.