Blog-News
13.12.2010
06:03

Kündigung mit falscher Frist – dann fristlose Kündigung – Alles Müll, aber was zählt?

Häufig bleibt es nicht bei nur einer Kündigung. Hat sich ein Arbeitgeber erst einmal entschlossen, einen Arbeitnehmer los zu werden, hagelt es häufig gleich mehrere Kündigungen.

Ein typisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird heute zum 31. Dezember gekündigt. Nächsten Dienstag erhält er dann noch eine fristlose Kündigung zum gleichen Tag – natürlich unberechtigt. Was zählt nun?

 
Antwort: Aufgepasst! Wenn Sie nichts gegen die Kündigungen unternehmen, sind Sie Ihren Job los! Die fristgemäße Kündigung wurde mit offensichtlich falscher Frist ausgesprochen. Trotzdem würden Sie das Arbeitsverhältnis am 31.12.2010 beenden. Und auch die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Grund für eine fristlose Kündigung vorgelegen hat oder nicht.

Sie müssen nun aktiv werden! Greifen Sie beide Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage an – und das innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, werden die Kündigungen rechtswirksam. Das Arbeitsverhältnis endet dann am nächsten Dienstag mit der fristlosen Kündigung. Sie überholt die fristgemäße Kündigung, die damit keine Wirkung mehr entfalten muss. Am 31.12.2010 besteht kein Arbeitsverhältnis mehr, welches beendet werden müsste.

Mein Tipp: Ist Ihnen ein Rechtsanwalt zu teuer, können Sie auch selbst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz besteht kein Anwaltszwang!

 

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„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.