02.02.2011

Kündigung wegen 28 Cent – so geht es nun wirklich nicht!

Wieder einmal ein Fall einer Bagatellkündigung: Ein Betriebsratsvorsitzender sollte wegen 0,28 € gehen. Ist das in Ordnung?
Der Fall: Ein Betriebsratsvorsitzender ist bereits seit 1980 bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt.  
Im Mai 2010 kam dann ein ehemaliger Mitarbeiter der Arbeitgeberin auf das Unternehmensgelände und sprach einen Mitarbeiter an, ob er ihn Schrauben besorgen könne. Dieser Mitarbeiter sagte dann aber, dass er nicht seinen Arbeitsplatz riskieren wolle und die Zeiten sich geändert hätten.

Nach Ende einer Pause kam dann der Betriebsratsvorsitzende aus dem Unternehmensgebäude in den Raucherbereich. Dort wurde er ebenfalls von dem ehemaligen Arbeitnehmer angesprochen, ob er ihm die Schrauben besorgen könne. Der Betriebsratsvorsitzende ging daraufhin zum Magazin und ließ sich von dem zuständigen Mitarbeiter das Magazin aufschließen. Diesem gegenüber sagte er, dass er die Schrauben für eine Maschine benötige. Ihm wurden die drei Edelstahlschrauben im Wert von insgesamt 0,28 € gegeben. Der Betriebsratsvorsitzende gab die drei Schrauben dann dem ehemaligen Mitarbeiter, der das Firmengelände verließ.

Die Arbeitgeberin erhielt durch ein anonymes Schreiben Kenntnis und der Betriebsratsvorsitzende räumte den Vorfall sofort ein. Er sagte auch, er habe „Mist" gebaut und einen Fehler gemacht.

Die Arbeitgeber hörte daraufhin den Betriebsrat zu einer außerordentlichen Kündigung an, die diese allerdings verweigerte. Daraufhin versuchte die Arbeitgeberin die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Das funktionierte so allerdings nicht. Nach dem Arbeitsgericht Bonn ist der Vorfall zwar grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (Beschluss vom 21.10.2010, Az.: 1 BV 47/10).

In diesem speziellen Fall wäre jedoch eine Abmahnung ausreichend gewesen
. Deshalb ersetzte es die Zustimmung nicht. Außerdem hat es insbesondere berücksichtigt, dass der Betriebsratsvorsitzende über 30 Jahre hinweg loyal zur Arbeitgeberin gestanden habe.

Wie sehen Sie diesen neuen Fall der Bagatellkündigung? Hat das Arbeitsgericht richtig entschieden oder hätte der Betriebsratsvorsitzende gehen müssen? Schreiben Sie mir Ihre Meinung!

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