Blog-News
22.10.2009
07:35

Kündigung wegen Neueinstellung

Neueinstellungen führen immer häufiger leider zu Kündigungen von bereits angestellten Arbeitnehmern.

Hier der konkrete Fall einer Leserin: „Ich habe heute meine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Angeblich kann mein Chef mich nicht mehr bezahlen. Der tatsächliche Hintergrund ist aber der, dass vor ca. 3 Monaten die Frau meines Chefs eingestellt wurde. Sie bekommt 50 % Eingliederungszuschuss von der Arbeitsagentur. Nachdem ich die Frau meines Chefs eingearbeitet habe, werde ich gekündigt. Mein Chef sagt, er könne sich 2 Beschäftigte nicht leisten. Ich finde das ungerecht, da ich bereits seit 10 Jahren für ihn arbeite. Was kann ich tun?“

 
Antwort: Ich gebe Ihnen Recht, dass die Kündigung wirklich ungerecht ist. Aus Ihrer Fragestellung wird leider nicht ersichtlich, ob Sie Kündigungsschutz haben. Dann benötigt Ihr Arbeitgeber für die Kündigung eine Begründung. Es gibt einmal den besonderen Kündigungsschutz, also beispielsweise wenn Sie schwanger oder schwerbehindert wären. Der allgemeine Kündigungsschutz kommt nur dann zum tragen, wenn 10 und mehr Arbeitnehmer vorhanden sind und Sie mindestens 6 Monate beschäftigt worden sind. Da Sie bereits seit 10 Jahren dort arbeiten, gilt für Sie sogar die noch geringere Arbeitnehmergrenzzahl von 5 Arbeitnehmern. Da Sie aber nur zu zweit dort arbeiten, hilft Ihnen auch das nicht weiter.

Andererseits muss auch in Arbeitsverhältnissen ohne Kündigungsschutz jeder Arbeitgeber einen sozialen Mindestschutz gewährleisten. Er darf gerade nicht willkürlich Arbeitnehmer einstellen und entlassen. Und der Austausch von älteren gegen jüngere Arbeitnehmer könnte ein Indiz für eine Willkürentscheidung sein.

Tipp: Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf Ihren sozialen Mindestschutz hin. Reagiert er nicht darauf, sollten Sie die Angelegenheit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Reichen Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein.

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.