Blog-News
21.08.2010
06:00

Kündigungsrücknahme – Ist das möglich?

Soeben hat mich eine Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hat und die Kündigung dem Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche zugegangen ist. Nun hat sie es sich aus folgendem Grund anders überlegt: Sie hatte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, was sich jedoch jetzt zerschlagen hat. Kann Sie die Kündigung einfach zurück nehmen?

 

Nein, das geht nicht. Ist eine Kündigung einmal in der Welt, kann sie nicht zurückgenommen werden. Das ist jedenfalls die rechtliche Seite. Trotzdem geschieht es natürlich in der Praxis immer wieder, dass insbesondere auch Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitteilen, dass „sie die Kündigung zurück nehmen und der Arbeitnehmer bitte wieder anfangen solle zu arbeiten“.

Hier sieht die Rechtssprechung ein Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Ein solches Angebot muss der Arbeitnehmer aber nun noch annehmen! Unternimmt er nichts, verfällt das Angebot nach ca. 10 Tagen und die Kündigung bleibt bestandskräftig.

Nichts anderes gilt natürlich in diesem Fall für die Arbeitnehmerin auch: Sie kann ihrem Arbeitgeber anbieten, dass sie die Kündigung zurück nimmt und das Arbeitsverhältnis weiter bestehen soll. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Andernfalls endet es zum Kündigungstermin.

 

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P. Müller aus B.