09.03.2010

Mehr Kündigungsschutzklagen – wen wundert es?

Im letzten Jahr haben deutlich mehr Arbeitnehmer gegen Kündigungen geklagt. Die DGB Rechtsschutz GmbH hat für das 1. Halbjahr 2009 einen Anstieg um 77 % der betriebsbedingten Kündigungsschutzklagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum festgestellt. Insgesamt habe es im Arbeitsrecht 15 % mehr Mandate als in der ersten Jahreshälfte 2008 gegeben.

Das wird auch im Jahr 2010 so bleiben! In vielen Firmen läuft die Kurzarbeit Ende März oder Ende April 2010 aus. Wir müssen alle mit dem Anstieg betriebsbedingter Kündigungszahlen rechnen.
 
Wenn Sie eine Kündigung bekommen unternehmen Sie 3 Schritte:

  1. Schritt: Sie melden sich bei der für Sie zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit.
  2. Schritt: Sie suchen den Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lassen sich ausführlich und umfassend beraten.
  3. Schritt: Sie legen binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage ein.

Achtung: Verpasst Ihr Rechtsanwalt diese Frist, ist Ihnen das zuzurechnen! Fragen Sie also unbedingt nach.

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