Erste Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung durch Ihren Arbeitgeber ist, dass Sie sich nicht so verhalten, wie es Ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorsehen. Diese können z.B. aus dem Arbeitsvertrag oder Arbeitsanweisungen oder aus gesetzlichen Vorgaben stammen.
Sie sind erkrankt, legen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber nicht vor.
Auf eine Faustformel reduziert: Der Arbeitnehmer kann, will aber nicht.
Zweite Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung ist in aller Regel, dass Ihr Arbeitgeber Sie bereits früher einmal wegen eines ähnlichen Verhaltens wirksam abgemahnt hat.Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, können Sie anhand dieser Checkliste prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt sein kann.
Checkliste: verhaltensbedingte Kündigung | ||
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Prüfungspunkt | Bedeutung / Anmerkung | |
Spätestens wenn Sie auch nur in einer Zeile kein Kreuz machen konnten, lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt. Achten Sie dabei darauf, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht sein muss. Vereinbaren Sie so rechtzeitig einen Termin beim Anwalt, dass dieser noch Zeit hat, die Klage vorzubereiten. |