10.03.2011

Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage – Nicht immer ist das möglich!

Eine Kündigungsschutzklage haben Sie binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. Andernfalls ist die Klagefrist versäumt und die Kündigung wird bestandskräftig. Ihr Arbeitsverhältnis endet dann also zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt –
unabhängig davon, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht. 
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Die nachträgliche Klagezulassung. Nach § 5 Kündigungsschutzgesetz kann auf Antrag eines Arbeitnehmers die Klage nachträglich zugelassen werden, wenn der Arbeitnehmer nach Erfolg der Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage und Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Frist einzuhalten. Gleiches gilt auch für den Fall, dass eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenen Grund erst nach Ablauf der Frist Kenntnis erlangt hat.

Ein entsprechender Antrag muss allerdings an das Gericht gestellt werden. Die Einreichung der Kündigungsschutzklage ist mit dem Antrag auf nachträgliche Zulassung zu verbinden. Die Anträge sind also gleichzeitig zu stellen. Haben Sie bereits Klage erhoben, ist das auch nicht schlimm. Dann nehmen Sie im Antrag auf nachträgliche Zulassung auf die Klage Bezug.

Sie haben aber auch die Gründe glaubhaft zu machen.

Achtung Frist: Den Antrag auf nachträgliche Zulassung können Sie nur innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses stellen. Nach 6 Monaten vom Ende der versäumten Frist an gerechnet ist Schluss: Der Antrag kann nicht mehr gestellt werden!

Wichtig ist insbesondere, dass Sie keinerlei Verschulden an der Versäumung der Frist trifft. Sie können sich nicht mit einem Auslandsaufenthalt und nicht ohne weiteres mit einer Krankheit herausreden. Auch wenn Sie Urlaub im Ausland machen, haben Sie jemanden damit zu beauftragen, der Ihre Post durchschaut. Bei einer Krankheit kann es etwas besser ausschauen: Wenn Ihre Entscheidungsfähigkeit so beeinträchtigt gewesen ist, dass Sie die 3-Wochen-Frist nicht wahrnehmen konnten, erkennt die Rechtsprechung das an.

Beispiel: Sie haben während der Zeit im Koma gelegen.

Das Arbeitsgericht entscheidet über Ihren Antrag dann durch Beschluss. Gegen den Beschluss können Sie noch mal die sofortige Beschwerde binnen weiterer 2 Wochen einreichen.

Fazit: Sie sehen, dass eine nachträgliche Zulassung Ihrer Kündigungsschutzklage nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich ist. Lassen Sie es also erst gar nicht so weit kommen!

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