Der Fall: Ein Krankenpflegehelfer war 19 Jahre lang beanstandungsfrei beschäftigt. Dann wurde der Mitarbeiter verdächtigt, von übrig gebliebenem Patientengulasch gegessen, Patienten geduzt und mit „Dummbatz” und „Schwachmaten” angeredet zu haben. Außerdem soll er eigenmächtig ein Stück von einer Pizza gegessen haben, die mit Lebensmitteln eines Patienten gebacken worden war. Obwohl der Arbeitnehmer die Vorwürfe bestritt, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer reichte daraufhin Klage ein.
Das Urteil: Er gewann. Das Verhalten des Pflegers an sich kann zwar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es ist allerdings immer zu prüfen, ob die Kündigung im Einzelfall auch angemessen ist. Dies ist hier zu verneinen; nach einem derart langen beanstandungsfreien Arbeitsverhältnis wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen (LAG Schleswig-Holstein, 29.9.2010, 3 Sa 233/10).