04.12.2010

Fehler gemacht – Wie lange darf ein Arbeitgeber mit der Kündigung warten?

Das ist schon besonders ärgerlich: Ein Arbeitnehmer ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen und nun ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er hat eine 11-monatige Sperrfrist und muss danach zur MPU, umgangssprachlich fälschlicherweise auch als „Idiotentest“ bezeichnet.  
Der Arbeitgeber weiß seit über 2 Monaten, dass der Arbeitnehmer keinen Führerschein mehr hat. Er hat ihm zwar mündlich mit einer Kündigung gedroht, passiert ist aber noch nichts. Wie lange hat er nun Zeit, die Kündigung auszusprechen? Gibt es eine Frist?

Eine Frist sieht das Gesetz dafür nicht vor. Nur, falls der Arbeitgeber über eine außerordentliche fristlose Kündigung nachgedacht hätte, ist eine Frist vorgesehen. 2 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ist eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich. Diese Frist hat der Arbeitgeber schon einmal verpasst.

Ist der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb beschäftigt, kann unter Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit eine Kündigung erfolgen – in Kleinbetrieben benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund!

In größeren Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern in Vollzeit sieht die Sache schon wieder anders aus. Hier braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.

In diesem Fall kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht, da der Arbeitnehmer eine wichtige Eigenschaft verloren hat, nämlich die Berechtigung Fahrzeuge zu fahren. Ich meine jedoch, dass nach über 2 Monaten der Kündigungsgrund verbraucht ist. Schließlich hat der Arbeitgeber stillschweigend dokumentiert, dass das Vorhandensein der Fahrerlaubnis für ihn eigentlich gar nicht so wichtig ist.

Mein Tipp: Kommt eine Kündigung, ziehen Sie damit vor Gericht!

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