19.06.2009

Fristlose Kündigung eines Fußballspielers

Beim Fußball scheint es genauso zuzugehen wie im „richtigen Leben“. Während einige Fußballprofis mit großen 2-stelligen Millionenbeträgen gehandelt werden, dürfen andere noch nicht einmal den Mund aufmachen.

Der Fußballspieler Patschinski ist bei dem 1. FC Union Berlin e.V. tätig. Der Verein hatte dem Spieler vorgeworfen, er habe in der Öffentlichkeit abfällige Äußerungen über Mitglieder der Vereinsführung abgegeben. Der Arbeitgeber hatte daraufhin das Arbeitsverhältnis gekündigt. Ein Sponsor habe sein Arrangement im Falle der Weiterbeschäftigung des Spielers in Frage gestellt. 
Gegen die Kündigung richtete sich die Kündigungsschutzklage des Fußballers (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2009, Az.: 27 Ca 4832/09).

Das Arbeitsgericht hat den Fußballverein „abgeledert“. Es hielt die Kündigung für unwirksam, da die Ausführungen zu den behaupteten abfälligen Äußerungen nicht detailliert genug gewesen seien. Insbesondere fehlten Zeitpunkt und Inhalt der Äußerungen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der 1. FC Union Berlin kann also noch in die Berufung gehen.

Fazit: Offensichtlich hat der Arbeitgeber sich hier nicht viel Mühe gegeben. Seien Sie aber stets vorsichtig bei abwertenden Äußerungen über Ihren Arbeitgeber. Falls dieser Ihre Äußerungen genau belegen und beweisen kann, kann dieses zu einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen.

P.S.: Nach 5 Jahren Abstinenz kehrt der 1. FC Union Berlin im Sommer 2009 zurück in die 2. Bundesliga. Er war der erste Meister der im Vorjahr neu geschaffenen 3. Liga und hatte 9 Punkte Vorsprung vor der zweitplatzierten Fortuna Düsseldorf.

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