Was sind geeignete Gründe für eine fristlose Kündigung?
Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte einen interessanten Fall zu behandeln. Unter dem Aktenzeichen 4 Ca 1228/09 hatte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Zuvor war das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt worden.
Der Grund: Der Arbeitnehmer hatte trotz eines entsprechenden Verbots Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht und sein Mobiltelefon regelmäßig im Betrieb aufgeladen. Ihm wurde also letztendlich ein Stromdiebstahl vorgeworfen. Erschwerend kam hinzu, dass er das Handy an einer angeblich „versteckten Stelle“ platziert haben soll.
Nachdem der Gütetermin scheiterte, sollte das Arbeitsgericht Oberhausen entscheiden.
Es kam aber anders: Der beklagte Arbeitgeber hatte die Kündigung zurückgenommen. Nunmehr geht es im Rechtsstreit lediglich noch um die Kosten für das Gerichtsverfahren. Die Kosten der Anwälte tragen die Parteien nach § 12 a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtgesetz selbst.
Frage: Halten Sie eine Kündigung wegen eines Stromdiebstahls zum Aufladen eines Mobiltelefons für gerechtfertigt? Ich bin auf Ihre Meinung gespannt.