Kündigung
Eine Kündigung kann viele Ursachen haben: vielleicht ist Ihr Unternehmen insolvent und Sie wurden betriebsbedingt gekündigt? Oder lief die Kündigung nicht so friedlich ab und Sie möchten dagegen vorgehen? Bei ungerechtfertigten Kündigungen empfiehlt es sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir informieren Sie über Kündigungsfristen, häufig begangene formale Fehler von Seiten der Arbeitgeber und darüber, wie Sie bei einer Kündigungsschutzklage am besten vorgehen.
Außerdem finden Sie auf den folgenden Seiten aktuelle Urteile, informative Videos und wichtige Wissensbeiträge zum Thema Kündigung.
Wissen
So wehren Sie sich gegen eine Kündigung
19.08.2009
In den allermeisten Fällen wird es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll sein, sich gegen eine Kündigung gerichtlich zu wehren. Denn oft können Sie im Kündigungsschutzprozess noch etwas erreichen. Generell haben Arbeitnehmer oft die besseren Karten als Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
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Mehrere Reaktionsmöglichkeiten auf eine Änderungskündigung Ihres Arbeitgebers für Sie als Arbeitnehmer.
weiterlesenAnwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
19.08.2009
Als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb genießen Sie weniger Kündigungsschutz als Arbeitnehmer in größeren Betrieben. Denn Letzteren steht das KSchG zur Seite. Ob das KSchG auch in Ihrem Fall greift, stellen Sie mit dieser Checkliste fest.
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Eine personenbedingte Kündigung - also eine Kündigung aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, ist für Sie oftmals die schwierigste Kündigung. Denn gewisse Eigen-schaften erfüllen Sie entweder, oder Sie erfüllen Sie nicht (mehr). Beispiele für per-sonenbedingte Kündigungen sind...
weiterlesenNicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise spielen betriebsbedingte Kündigungen eine immer wichtiger werdende Rolle. Eine betriebsbedingten Kündigung liegt dann vor, wenn Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Personal abbauen möchte. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann Ihr Arbeitgeber aber nicht einfach dem Mitarbeiter kündigen, den er schon lange kündigen wollte.
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Wenn Sie als Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten, ist das für Sie noch problematischer als eine betriebsbedingte oder eine personenbedingte Kündigung. Denn bei einer verhaltensbedingten Kündigung geht die Agentur für Arbeit in aller Regel davon aus, dass Sie die evtl. anschließende Arbeitslosigkeit verschuldet haben.
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Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis, muss er natürlich die geltenden Fristen einhalten. Da es sich bei Ihrem Arbeitsvertrag um ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis handelt, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darüber hinaus können aber auch weitergehende Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag enthalten sein. Letzterer muss natürlich gültig und auf Ihren Betrieb anwendbar sein.
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5 Tipps wie Sie reagieren sollten, falls Sie eine fristlose (außerordentliche) Kündigung bekommen. Lesen Sie hier, wie sie reagieren sollten und auf was Sie bei einer fristlosen Kündigung achten müssen.
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Ganz nach dem Motto „Drum' prüfe, wer sich ewig bindet.“ vereinbaren viele Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen für Sie als neuen Mitarbeiter eine Probezeit. Was häufig eher als reine Formalie abgetan wird, hat für Sie als Arbeitnehmer allerdings konkrete rechtliche Folgen im Fall einer Kündigung.
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Sofern Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern kündigen, müssen in der Regel bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Um diese Fristen zu überbrücken, versuchen Arbeitgeber immer häufiger, die betroffenen Mitarbeiter durch eine Freistellung kurzfristig aus dem Betrieb zu entfernen.
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zum ProduktKündigungsfristenrechner
07.10.2009Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.
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Abfindung bei Kündigung
29.11.2010
Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt, stellt sich dem Arbeitnehmer häufig die Frage, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat und wenn ja in welcher Höhe.
weiterlesenAufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
29.11.2010Arbeitgeber versuchen oftmals ohne Kündigung ein Arbeitsverhältnis zu lösen und bieten dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.
weiterlesenKündigung wegen Erkrankung.
29.11.2010Viele Mitarbeiter kommen trotz Krankheit noch zur Arbeit und das nicht ohne Grund. Immer größer wird die Angst vor einer Kündigung aufgrund einer Erkrankung
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Kündigungen aufgrund sexueller Belästigungen
02.02.2012
Ein Mitarbeiter eines Möbelhauses gab einer Kollegin einen „Klaps auf den Po“. Darauf erhielt er eine Abmahnung. Sechs Monate später forderte der Mitarbeiter eine andere Kollegin auf, ihre körperlichen Vorteile mehr in den Vordergrund zu stellen. Außerdem verlangte er Auskunft über das Sexualleben der 26-jährigen.
In den letzten Tagen ging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch die Medien (Urteil vom 13.01.2012, Az.: 6 Sa 2159/11).
Betriebsräte und Personalräte sollten das Urteil aufgreifen und die Kolleginnen und Kollegen korrekt informieren
Mein Gott, wie dämlich muss man eigentlich sein?! Ich bin ein großer Fan von Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Aber man muss doch nicht wirklich alles Persönliche dort posten. Und das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber auch noch lesen kann, was Arbeitnehmer von sich geben.
Rechtshilfen
Wer knapp bei Kasse ist, kann sich trotzdem durch eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung seines Arbeitgebers wehren. Rechtsschutz ist nicht nur den Reichen vorbehalten...
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Stellen Sie beim Blick in Ihren Kalender fest, dass Sie an dem Termin, zu dem Sie vom Gericht zur Güteverhandlung geladen sind, eigentlich nicht können, sollten Sie zunächst versuchen, den anderen Termin zu verschieben. Einen privaten Termin sollten Sie immer verlegen, wenn er nicht völlig unaufschiebbar ist...
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Maßgeblich dafür, ob Ihre Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, ist, dass Sie in dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber in der Regel - Sie mitgezählt - mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend Ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden, § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)...
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Der Fall: In diesem vom BAG entschiedenen Fall hatte sich der Arbeitgeber entschlossen, das von ihm betriebene Orchester aus wirtschaftlichen Gründen zu verkleinern, weil ihm staatliche Zuschüsse gekürzt worden waren.
weiterlesenKündigung: 3-Wochen-Frist ist auch bei Ausschluss einer Kündigungsmöglichkeit einzuhalten
18.01.2011
Ein Arbeitnehmer war befristet eingestellt worden. Im Arbeitsvertrag war keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
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Ein Arbeitnehmer war bei einer Bank. Ein Kunde beauftragte diese, 3,5 Millionen Aktien der B.-AG zu einem Kurs von 10 € pro Aktie und 14,75 Millionen Aktien der R.-Inc. zu einem Kurs von jeweils 3,736 $ zu verkaufen
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