11.04.2010

Kosten im Kündigungsschutzverfahren

Arbeitsgerichtsprozesse sind teuer. Enden sie, wie häufig, in einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten. Das teure sind aber die Rechtsanwaltskosten. Diese bemessen sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert im Kündigungsschutzverfahren wird nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts mit einem 3-fachen Bruttomonatsgehalt bemessen.  
Nun hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Datum vom 22.05.2009, Az.: 4 Ta 124/09 beschlossen, dass auch bei einem Arbeitsverhältnis von nur kurzer Dauer bei Kündigungsschutzklagen als Streitwert das 3-fache Monatseinkommen maßgeblich ist. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses nur für einen kürzeren Zeitraum verlangt wird.

Beispiel: Der Arbeitgeber hat sich in Ihrer Kündigung bei der Berechnung der Kündigungsfrist geirrt. Er hat Ihnen zum 31. März gekündigt, richtig wäre jedoch der 30. April gewesen. Nunmehr ergibt sich der Gegenstandswert des Verfahrens lediglich aus einem Bruttomonatsgehalt.

Beträgt Ihr Bruttomonatsgehalt 2.000 €, so entstehen in diesem Fall Gebühren in Höhe von ca. 580 € (inklusive Umsatzsteuer und ohne Vergleichsgebühr).

Geht es nicht nur um einen Monat, sondern generell um den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses, verdreifacht sich der Gegenstandswert auf 6.000 € (3-faches-Bruttomonatsgehalt). Bei 6.000 € werden dann allerdings schon ganz andere Beträge fällig, dann müssen Sie für Ihren Anwalt nämlich schon ca. 1.030 € einkalkulieren.

Wichtig: Es kommt nicht darauf an, wie viel Arbeit Ihr Anwalt mit der Tätigkeit hat. Es ist also völlig egal, ob Sie mit ihm einmal oder zehnmal sprechen und ob er einmal oder zehnmal zu Gericht geht. Allenfalls Auslagen, wie Fahrtkosten, können dann für jeden Termin einzeln entstehen.

Hinweis: In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Arbeitsgericht, auch wenn die Kosten zunächst hoch erscheinen. Sprechen Sie Ihren Anwalt auf Prozesskostenhilfe an! Haben Sie nicht genug Geld oder Vermögen, kann das eine gute Möglichkeit sein, den Prozess zu bezahlen. Dann muss der Staat Ihren Rechtsanwalt zahlen.

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