31.08.2015

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt – Allgemeiner Kündigungsschutz
          § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
          § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
          § 2 Änderungskündigung
          § 3 Kündigungseinspruch
          § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
          § 5 Zulassung verspäteter Klagen
          § 6 Verlängerte Anrufungsfrist
          § 7 Wirksamwerden der Kündigung
          § 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
          § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
          § 10 Höhe der Abfindung
          § 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
          § 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
          § 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
          § 14 Angestellte in leitender Stellung

Zweiter AbschnittKündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
          § 15 Unzulässigkeit der Kündigung
          § 16 Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Dritter Abschnitt – Anzeigepflichtige Entlassungen
          § 17 Anzeigepflicht
          § 18 Entlassungssperre
          § 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
          § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
          § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
          § 22 Ausnahmebetriebe

Vierter Abschnitt – Schlußbestimmungen
          § 23 Geltungsbereich
          § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs
          § 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
          § 25a Berlin-Klausel
          § 26 Inkrafttreten

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1021)
– Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) –

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Schlägerei auf Weihnachtsfeier – dann darf Ihr Arbeitgeber kündigen

Bei Tätlichkeiten im Betrieb müssen Arbeitnehmer aufpassen. Wer prügelt, fliegt raus. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat einen Beschluss am 18.04.2010, Az.: 4 BV 13/08, gefasst. Das war geschehen: Ein Betriebsratsmitglied war... Mehr lesen

23.10.2017
Schlussbestimmungen beim Arbeitsvertrag – Schriftformklauseln und Ausschlussfristen

Haben Sie Ihren Arbeitsvertrag schon einmal bis zum Ende gelesen? Gerade kurz vor den Unterschriften finden sich die Regelungen, die in aller Regel unwirksam sind.   Mehr lesen

23.10.2017
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb genießen Sie weniger Kündigungsschutz als Arbeitnehmer in größeren Betrieben. Denn Letzteren steht das KSchG zur Seite. Ob das KSchG auch in Ihrem Fall greift, stellen Sie mit dieser... Mehr lesen