24.03.2010

Kündigung wegen Eheschließung – was sagen Sie dazu?

In diesem Fall interessiert mich Ihre Meinung besonders. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 18.03.2010 eine Pressemitteilung zu Az.: 5 Sa 996/09 herausgegeben.

Das war geschehen: Ein Chefarzt ist seit dem Jahr 2000 bei einem katholischen Krankenhaus angestellt. Der katholische Träger des Krankenhauses hat das Arbeitsverhältnis wegen seiner zweiten Eheschließung gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre festgeschrieben.  

Der Chefarzt und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahr 2005 getrennt. Diese Ehe wurde im März 2008 geschieden. Daraufhin heiratete der Chefarzt im August 2008 standesamtlich eine andere Frau. Im März 2009 leitete er hinsichtlich der ersten Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Im Hinblick auf dieses laufende Verfahren hat das erstinstanzliche Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt.

Das LAG hat den Rechtsstreit vertagt. Es geht davon aus, dass grundsätzlich eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung vorliegen könnte. Maßgeblich ist insoweit das weit gefasste, verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Allerdings bedürfe es noch einer weiteren Sachverhaltsaufklärung. So sei auch unter anderem zu klären, wie lange die Arbeitgeberin bereits von der eheähnlichen Gemeinschaft des Klägers mit seiner jetzigen zweiten Ehefrau Kenntnis hatte.

Was meinen Sie dazu? Ist die Kündigung gerechtfertigt? Schreiben Sie mir.

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