Soeben hat mich eine Mandantin angerufen und mitgeteilt, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hat und die Kündigung dem Arbeitgeber bereits in der vergangenen Woche zugegangen ist. Nun hat sie es sich aus folgendem Grund anders überlegt: Sie hatte eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, was sich jedoch jetzt zerschlagen hat. Kann Sie die Kündigung einfach zurück nehmen?
Hier sieht die Rechtssprechung ein Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Ein solches Angebot muss der Arbeitnehmer aber nun noch annehmen! Unternimmt er nichts, verfällt das Angebot nach ca. 10 Tagen und die Kündigung bleibt bestandskräftig.
Nichts anderes gilt natürlich in diesem Fall für die Arbeitnehmerin auch: Sie kann ihrem Arbeitgeber anbieten, dass sie die Kündigung zurück nimmt und das Arbeitsverhältnis weiter bestehen soll. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Andernfalls endet es zum Kündigungstermin.