17.11.2010

Lange Gerichtsverfahren – Damit ist jetzt Schluss

Waren Sie schon einmal vor Gericht? Arbeitsrechtliche Verfahren dauern in der Regel nicht sehr lange. Je nach Besetzung des Gerichts findet innerhalb weniger Wochen die Güteverhandlung statt und innerhalb eines Jahres sollte in einem Kammertermin die I. Instanz erledigt sein.

Es gibt aber auch Verfahren, die wesentlich länger dauern. So war es auch einem Mann vor dem Sozialgericht passiert. 
Der Fall: Ein Selbständiger war nicht krankenversichert. Im Mai 2005 wurde er schwerbehindert und durch einen Hirninfarkt entstanden Behandlungskosten von 86.000 €. Nach diesem Infarkt wurde er von einer GmbH als deren Arbeitnehmer seit dem 01. Mai 2005 zur Sozialversicherung angemeldet. Das wollte die Krankenkasse nicht glauben. Sie hielt diese nachträgliche Anmeldung für fingiert, damit sie die 86.000 € übernehmen sollte.

Der Schwerbehinderte erhob daraufhin Klage im Juni 2006. Im April 2007 legte der Kammervorsitzende des Sozialgerichts die Akte in sein Fach und die Terminierung verzögerte sich aufgrund einer angeblichen Überlastung um Jahre. Ein Urteil erging erst im Mai 2010.

Zwischenzeitlich hatte der Schwerbehinderte jedoch das Bundesverfassungsgericht wegen der überlangen Verfahrensdauer eingeschaltet. Dieses gab ihm Recht (Beschluss vom 24.08.2010, Az.: 1 BvR 331/10). Der Schwerbehinderte war in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Sache war entscheidungsreif, allenfalls hätte eine Zeugin gehört werden müssen. Für den schwerbehinderten Menschen war jedoch der Ausgang des Rechtsstreites ausgesprochen wichtig.

Fazit: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ist eine Sache jedoch terminierungsreif, haben die Gerichte auch einen Termin festzusetzen. Keinesfalls dürfen sie sich hier mehrere Monate oder Jahre Zeit lassen.

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