15.01.2011

Missbrauch von Bonuspunkten

Gibt es in Ihrem Betrieb auch Bonuspunkte? Mittlerweile wird man mit irgendwelchen Bonus- oder Klebepunkten geradezu überschwemmt. Egal, wo ich einkaufe, überall gibt es diese Klebemarken, mit denen ich ab einer gewissen Anzahl eine „Prämie angeblich günstig kaufen kann“. Sie wissen sicher was ich meine.  
Mit einem solchen Fall hatte sich nun auch das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) beschäftigen müssen (Urteil vom 04.08.2010, Az.: 2 Sa 422/10, Pressemitteilung vom 30.12.2010).

Der Fall: Ein Mitarbeiter war seit ca. 2 Jahren bei einer Tankstelle beschäftigt. Kunden konnten hier Punkte auf ihrer Kundenkarte pro Einkauf sammeln. Da aber nicht alle Kunden diese Punkte sammelten, verbuchte der Mitarbeiter während einer Schicht in 3 Fällen Umsätze von Kunden auf seiner Kundenkarte und der eines seiner Kollegen. Insgesamt belief sich der Umsatz auf 230 €.

Der Arbeitgeber erlangte hiervon Kenntnis und kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer vor Gericht. Er führte ins Feld, dass bei Bonussystemen in Gestalt von Klebemarken diese jederzeit an Dritte weitergegeben werden könnten.

Das LAG hielt das Verhalten des Mitarbeiters auch für eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Schließlich sei die elektronische Punktesammlung auf einer Kundenkarte oder die Ausgabe von Klebemarken ein Kundenbindungssystem. Nur hierfür sei der Arbeitgeber bereit, dem Kunden Vorteile zukommen zu lassen. Diese Vorteile will er natürlich für seine Arbeitnehmer nicht zahlen.

Gleichwohl meinte das LAG, dass eine Abmahnung zuvor erforderlich gewesen wäre. Zudem wäre es für den Arbeitgeber ein Leichtes gewesen, jeden Arbeitnehmer auf die Unzulässigkeit der Buchung fremder Kundengeschäfte hinzuweisen.

Fazit: Oh, da hat der
Arbeitnehmer aber viel Glück gehabt. Mich hat die Entscheidung des LAGs überrascht. Ich hätte nicht gedacht, dass es sofort von einer schwerwiegenden Pflichtverletzung ausgeht.

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