30.01.2010

Prügelnder Chef – Auch im Fußball verboten!

Kennen Sie Falko Götz? Unter www.fußballdaten.de ist zu lesen, dass er am 26.03.1962 geboren, 181 cm groß ist, 77 kg wiegt und bis zum 16.09.2009 Trainer bei dem Dritt-Ligisten Holstein Kiel war. Bekannt wurde er auch als Bundesliga-Spieler und Bundesliga-Trainer, letzteres unter anderem bei Hertha BSC Berlin.

Nunmehr musste sich das Arbeitsgericht Kiel zu Az.: 5 Ca 1958 d/09, mit ihm befassen.  
Er hatte nämlich gegen die arbeitsrechtliche Kündigung von Holstein Kiel eine Kündigungsschutzklage eingereicht, die er allerdings am 22.01.2010 verlor.

Damit Ihnen das nicht passiert, empfehle ich:

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Runde 1 + 2

Das ist ein Schock: Sie gehen morgens zu Ihrem Briefkasten und fischen ein Schreiben der Firma heraus, für die Sie arbeiten. Sie wundern sich und öffnen den Brief. Kurz und knapp steht dort, dass Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigt. Per sofort oder zum nächsten Kündigungstermin, ist Ihnen in diesem Moment egal. Schließlich steht nicht weniger auf dem Spiel, als Ihre Existenz.

Panik ist jetzt der falsche Ratgeber. Bewahren Sie lieber die Ruhe und bereiten Sie sich strategisch auf das vor, was jetzt auf Sie zukommt: Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht. Aber keine Angst: Wenn Sie jetzt alles richtig machen, gibt es am Ende nur einen Gewinner: Und das sind Sie!

Das eBook-Vorteilspaket „Kündigungsschutzklage Runde 1 + 2“ hilft Ihnen mit heißen Tipps von der Güteverhandlung bis zum Urteil.

Das war im Fußball-Fall geschehen:
Falko Götz soll den Spieler Marco Stier am 08.08.2009 nach einem 1:2 Holsteins bei Eintracht Braunschweig in der Kabine dreimal mit dem Handballen gegen die Stirn geschlagen haben. Das Arbeitsgericht Kiel hat insgesamt 10 Zeugen gehört. Danach war es von der Handgreiflichkeit des Trainers überzeugt. Das Gericht wertete diese Handgreiflichkeit als grobe Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten. Daher sei es für den Arbeitgeber Holstein Kiel unzumutbar, den Trainer bis zum Vertragsende im Jahr 2013 weiter zu beschäftigen.

Hinweis: Gegen das Urteil kann vor dem Landesgericht Schleswig Holstein auch Berufung eingelegt werden. In diesem Fall werden wir weiter berichten.

Fazit: Handgreiflichkeiten sind absolut tabu – sowohl während des Spiels als auch danach.

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