27.04.2010

Anfechtung Wahl Schwerbehindertenvertretung

Der Fall:
Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung war angefochten worden. Der
Anfechtungsgrund war: Der Wahlvorstand hatte einen per Fax eingereichten Wahlvorschlag zurückgewiesen.

Dies aber sei zu Unrecht geschehen, klagte ein Mitarbeiter. Letztlich musste das BAG über die Anfechtung entscheiden.

Das Urteil:
Die Richter hielten das Verhalten des Wahlvorstands für vollkommen richtig; er
durfte das Fax zurückweisen. Denn Wahlvorschläge müssen immer innerhalb der Einreichungsfrist und mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Faxe reichen demnach nicht.

Der Grund hierfür ist: Der Wahlvorstand kann das Vorliegen der erforderlichen Stützunterschriften nur dann zuverlässig prüfen, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Dementsprechend ist zumindest aus diesem Grund keine Wahlanfechtung gerechtfertigt (BAG, 20.1.2010, 7 ABR 39/08).

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Wenn während der Elternzeit ein weiteres Kind kommt

Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind gesondert. Mutter und/oder Vater können also für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Überschneiden sich allerdings zwei Elternzeiten durch die Geburt... Mehr lesen

23.10.2017
Elternzeit: Denken Sie an das Arbeitslosengeld

Elternzeit kann von beiden Elternteilen eingereicht werden und muss nicht am Stück genommen werden. Eltern haben vielmehr grundsätzlich den Anspruch auf Übertragung eines Teils der Elternzeit über das 3. Lebensjahr ihres... Mehr lesen