11.06.2010

Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte muss abgegolten werden

Der Fall: Geklagt hatte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der von September 2004 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im September 2005 arbeitsunfähig erkrankt war. Von seinem Arbeitgeber verlangte er dann dreierlei: die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, die Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs und die Abgeltung des übergesetzlichen Tarifurlaubs für die Jahre 2004 und 2005. Nachdem ihm die Abgeltung des Mindesturlaubs zugesprochen worden war, forderte er vor dem BAG noch die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs und des übergesetzlichen Tarifurlaubs.

Das Urteil:
Die Entscheidung des BAG fiel 2-geteilt aus: Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs ja, Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nein (BAG, 23.3.2010, 9 AZR 128/09).

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