26.09.2010

Die wichtigsten Fragen zum Thema Schwangerschaft – Teil 1

Mit der Schwangerschaft stellt sich eine Vielzahl von Fragen, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer 3-teiligen Blog-Reihe:

Müssen Sie die Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber mitteilen? 
In § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist festgelegt, dass Sie die Schwangerschaft Ihrem Arbeitgeber mitteilen sollen. Das bedeutet aber auch, dass Sie es nicht müssen. Es ist ganz allein Ihre Entscheidung, wann und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Natürlich sollten Sie dabei bedenken, dass Sie etwaige Schutzvorschriften nicht in Anspruch nehmen können, wenn Ihr Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß.

Darf bei einem Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft gefragt werden?

Nach einer Schwangerschaft darf grundsätzlich nicht gefragt werden, da dieses eine Diskriminierung darstellen würde. Selbst wenn Sie in einem Vorstellungsgespräch gefragt werden, dürfen Sie lügen. Später dürfen Sie aufgrund dieser Lüge keinerlei Nachteile erleiden. Werden Sie wegen einer Schwangerschaft nicht eingestellt, können Sie binnen 2 Monate Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen.

Kann mir wegen der Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein! Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz. Bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Selbst, wenn Sie sich eine schwere Verfehlung haben zu Schulden kommen lassen, kann Ihnen nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Ihr Arbeitgeber muss die Zustimmung zur Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen Stelle erhalten. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Morgen lesen Sie, ob der Arbeitgeber kündigen darf, wenn er und/oder die Schwangere noch keine Kenntnis von der Schwangerschaft hat und welche Auswirkungen die Schwangerschaft auf den Urlaubsanspruch hat.

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