Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen.
Dann haben Sie Anspruch auf Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie
Daneben gibt es auch Elterngeld, wenn Sie ins Ausland abgeordnet wurden, Entwicklungshelfer oder ähnlichen Tätigkeiten ausführen.
Außerdem haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie
Außerdem können Sie auch Anspruch für adoptierte Kinder haben.
Können Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Ähnlichem das Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum 3. Grad und deren Ehegatten und Lebenspartner Anspruch auf Elterngeld.
Wie bereits gesagt, dürfen Sie nicht voll erwerbstätig sein. Das ist der Fall, wenn Ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats nicht übersteigt.
Das Elterngeld haben Sie schriftlich zu beantragen. Es wird rückwirkend für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Morgen in meinem Blog lesen Sie alles zur Antragsstellung.