13.02.2011

Können auch Väter in Mutterschutz gehen?

Mütter haben umfassende Schutzrechte, wenn sie schwanger sind oder ein Kind geboren haben. Wie sieht es mit den Vätern aus? Was ist eigentlich mit denen? Können sie auch in Mutterschutz gehen? 
Nein, leider geht das nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und für weiblichen Heimarbeitsbeschäftigte und Gleichgestellte. Sollte es aber möglich sein, dass Männer auch Kinder bekommen können, wären diese Vorschriften sicherlich diskriminierend und damit zu überarbeiten. Aber so weit ist die Technik eher noch nicht.

Mit dem Anspruch auf Elternzeit sieht es allerdings schon wieder anders aus. Den haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Die Elternzeit ist also geschlechtsunabhängig. Alles andere wäre auch eine Diskriminierung des Mannes.

Und Männer, die in Elternzeit sind oder gehen, haben auch die gleichen Rechte wie Frauen. Das gilt insbesondere für den Kündigungsschutz, der 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit gilt. Dann kann nur in besonderen Fällen ausnahmsweise gekündigt werden oder stets die entsprechende Aufsichtsbehörde zu beteiligen.

Wichtig ist auch, dass beide Elternteile die Elternzeit gleichzeitig nehmen oder auch untereinander aufteilen können. Gearbeitet werden darf dann nicht, eine berufliche Tätigkeit bis zu 30 Stunden pro Woche ist allerdings möglich.

Väter gehen übrigens seltener als Frauen in Elternzeit, es sind aber heutzutage immerhin schon ca. 20 %. Es wird im Regelfall daran scheitern, dass die Männer in vielen Familien immer noch die Hauptverdiener sind und eine Reduzierung der Arbeitszeit finanziell nicht machbar ist. Andererseits trauen sich auch viele Männer die Kindererziehung bislang vielleicht noch nicht zu.

Ein weiterer Hinderungsgrund für Männer ist sicherlich die Auswirkungen auf die Karriere. Während in Großunternehmen die Elternzeit eines Mannes kaum Probleme darstellt, sieht das in Mittelständischen- oder Kleinunternehmen sicherlich anders aus. Und Elternteilzeit in Führungspositionen dürfte so gut wie gar nicht faktisch machbar sein.

Schade!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Sind Arbeitszeiten je Abteilung regelbar?

Frage: In unserem Betrieb existiert eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Darin ist unter anderem auch eine Kernarbeitszeit geregelt. Die entsprechende Regelung gibt vor, dass sich die Arbeitnehmer bis spätestens 9 Uhr am... Mehr lesen

23.10.2017
Überstundenzuschläge

Gestern rief mich eine Mandantin an, die wissen wollte, ob ihr für geleistete Überstunden auch Zuschläge zustehen. Natürlich haben Sie bei Überstunden grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Das bedeutet, dass Ihnen die... Mehr lesen